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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Dezember 2014

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Die Firma Helicopter Service Thüringen GmbH, Geschäftsführer Michael Vogel mit Sitz in Großbrembach, als gewerbliches Luftfahrtunternehmen und Flugschule vermittelt und verkauft ausschließlich alle angebotenen Luftfahrt Dienstleistungen, die dann durch die Firma Helicopter Service Thüringen GmbH durchgeführt werden, oder an andere, eingetragene Unternehmen vermittelt werden. Außerdem handelt die Firma Helicopter Service Thüringen GmbH mit neuen und gebrauchten Hubschraubern, vermietet diese an Luftfahrtunternehmen für gewerbliche Zwecke, sowie für Schulung und Vercharterung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Luftfrachtführer das entsprechend mit der Flugdurchführung beauftragte Luftfahrtunternehmen ist. Des Weiteren vermittelt die Firma Berufshubschrauberpiloten an Luftfahrtunternehmen.

§ 2 Allgemein Geschäftsbedingungen

2.1. Unter Ausschluss anders lautender Geschäftsbedingungen erfolgen alle Leistungen und Angebote von der HST GmbH ausschließlich auf der Grundlage dieser Einsatz- und Geschäftsbedingungen. Bis zur Herausgabe anderer Geschäftsbedingungen gelten diese auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurde. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber anerkannt und als angenommen. 2.2. Abweichungen von diesen Einsatz- und Geschäftsbedingungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch die HST GmbH.

§ 3 Standardatmosphäre

3.1. Angebote werden in der Regel auf der Basis der Leistungsdaten des betreffenden Hubschraubers in Meereshöhe (MSL/NN) unter der Annahme der "Internationalen Standardatmosphäre" (ISA) erstellt. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Auftrag wird erst dann rechtsverbindlich, wenn er von der HST GmbH schriftlich bestätigt wurde. Wird vom Auftraggeber nicht binnen 7 Tagen nach Eingang, spätestens jedoch 7 Tage vor dem Beginn des Auftrages per Einschreiben widersprochen, so gelten die bestätigten Bedingungen der Auftragsbestätigung. Bei Aufträgen, die weniger als 14 Tage vor dem Einsatztermin bestätigt werden, muss ein Widerspruch innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Auftragsbestätigung per Telefax bei der HST GmbH gerügt werden. 3.2. Der Auftraggeber anerkennt, dass die Leistungsdaten eines Hubschraubers von veränderlichen Bedingungen der Atmosphäre abhängig sind. Es gelten die am Tage der Flugdurchführung gemessenen Daten der Atmosphäre für die Rechnungslegung. Insoweit sind Flugzeiten und Flugpreise unserer Angebote Richtpreise. Zur Berechnung kommen die tatsächlich geflogenen Zeiten nach Minuten zu dem angebotenen Stundensatz. Fest- und Pauschalpreise beinhalten nur die Kosten, die die HST GmbH berechnen kann. In jedem Fall werden Kosten und Gebühren der Genehmigungsbehörde, Flughafen- und Lande- / Abstellgebühren, sowie die von den Genehmigungsbehörden im Einzelfall geforderte Versicherungsabschlüsse zusätzlich und gesondert berechnet.

§ 4 Preise

4.1. Die angebotenen Preise sind Bruttopreise mit Mehrwertsteuer (es sei denn, es ist anders ausgewiesen). Skonto und sonstige Abzüge sind nicht zulässig, da die HST GmbH in jedem Einzelfall bezüglich Leistungen und finanzieller Verpflichtungen (siehe § 3.2. Absatz 3) in Vorlage tritt. Der Rechnungsbetrag wird daher nach Erhalt der Rechnung sofort fällig und ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu entrichten. 4.2. Bei Einsatzaufträgen, die einen Rechnungswert von mehr als 2.500,00 € erwarten lassen, kann die HST GmbH bis zu 80 v. H. des Rechnungsbetrages als Vorauszahlung verlangen. In jedem Fall kann die HST GmbH nachgewiesene oder als bekannt geltende und übliche Kosten gemäß § 3.2. Abs. 3 als Vorauszahlung verlangen. 4.3. Bei verspätetem Zahlungseingang kann die HST GmbH Verzugszinsen nach § 288 Absatz 1 und 2 BGB geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind möglich, wenn die HST GmbH nachweisen kann, dass ihr höhere Kosten entstanden sind. 4.4. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber, sofern unsere hauseigenen Banken eine Gutschrift vornehmen. Kosten der Diskontierung und Einziehung sowie weitere Kosten trägt der Besteller. 4.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der HST GmbH bestrittener Gegenansprüche ist ausgeschlossen. 4.6. Die Mietkosten für Zusatzgeräte (z. B. Lastengeschirre und Ausrüstungen für Lasten- und Außenlasttransporte, Schwimmer oder Notausrüstungen, Anti-Vibrationsgeräte, optische Mess- und Aufnahmegeräte auch für Kameras jeglicher Art) werden tageweise für die Tage berechnet, an denen sie durch die HST GmbH oder den Auftraggeber eingesetzt wurden oder für einen Einsatz nicht am Sitz von der HST GmbH verfügbar waren. 4.7. Falls sich Löhne, Gehälter, Rohstoffpreise, Steuern, Abgaben oder sonstige Kostensätze nach der Auftragsbestätigung oder während der Auftragsdurchführung ändern sollten, so behält sich die HST GmbH eine entsprechende Berichtigung der Preise vor. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber den vereinbarten Auftragsumfang ändert. 4.8. Die Änderung eines einmal von der HST GmbH bestätigten Auftragsumfanges bedarf in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch die HST GmbH. Lediglich die Erweiterung eines Auftrages kann im Einzelfall von der HST GmbH auch mündlich bestätigt werden. Die Durchführung eines erweiterten Auftrages durch die HST GmbH gilt als entsprechende Bestätigung. 4.9. Auftraggeber haften in jedem Fall für Zahlungsansprüche von der HST GmbH. Dies gilt auch für Aufträge, der HST GmbH als Subunternehmer die HST GmbH für andere Luftfahrtunternehmen durchführt. Nur wenn die HST GmbH schriftlich die Subunternehmerschaft bestätigt und anerkennt, gilt ein anderer als der Auftraggeber als Rechnungspflichtiger. In allen anderen Fällen hat der Auftraggeber die Zahlungsansprüche von der HST GmbH zu erfüllen.

§ 5 Leistungszeit

5.1. Die Leistungszeit beginnt bei Fehlen anderer Abmachungen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie beginnt in keinem Fall vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. HST GmbH kann und darf Aufträge nur durchführen, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen oder von den Verwaltungsbehörden zusätzlich erlassene Auflagen erfüllt sind. Wenn die HST GmbH die geforderten Unterlagen und Genehmigungen einholt, so hat der Auftraggeber die zusätzlich entstehenden Kosten (Fahrt- und Telefonkosten, sowie sonstige Kosten) zu erstatten. 5.2. Die Leistungszeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse und Ereignisse, die außerhalb des Willens von der HST GmbH liegen, dabei ist es gleich, ob diese Ereignisse im Betrieb von der HST GmbH oder bei Unterlieferanten eintreten. Hierzu zählen insbesondere auch Betriebsstörungen jeglicher Art, Verzögerungen in der Lieferung von Betriebsstoffen und Ersatzteilen, Arbeitskämpfe etc., sowie solche Hindernisse, die nachweislich auf die Durchführung des Auftrages von erheblichem Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der HST GmbH nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Besteller von der HST GmbH umgehend mitgeteilt. 5.3. Höhere Gewalt, Kriegsgefahr, Mobilmachung, Ausrufung des Notstandes, Verteidigungsfalles oder die Ausrufung eines Ausnahmezustandes, Naturkatastrophen im Einsatzgebiet, politische Wirren oder unzuverlässige politische Lagen, sowie technische Störungen am Luftfahrtgerät und notwendigen zusätzlichen Ausrüstungen, sowie andere Gründe entbinden die HST GmbH von der Leistungspflicht, sofern diese Gründe von der HST GmbH nicht zu vertreten sind, für die Dauer der Behinderung. Hierunter fallen alle außerhalb des Machtbereiches von der HST GmbH liegende Umstände, insbesondere auch die Verweigerung von Flug- und Außenlastgenehmigungen, die Witterungslage, Flugunfälle, Schäden am Luftfahrzeug, an dessen Triebwerken und an der Sonderausrüstung, Ausfall von Piloten und sonstigem notwendigen Personal usw. In diesen Fällen kann ein Regressanspruch an die HST GmbH in keinem Fall geltend gemacht werden, auch dann nicht, wenn der HST GmbH den Auftrag verspätet durchführt. Die Ablehnung der Auftragsdurchführung wegen Verspätung aus den zuvor genannten Gründen ist durch den Auftraggeber nicht möglich. Die HST GmbH verpflichtet sich, in derartigen Fällen die eingetretenen Behinderungen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln baldmöglichst zu beseitigen, wobei der Auftraggeber ihm zumutbare Unterstützung zu leisten hat. 5.4. Überschreitet eine Behinderung die zumutbare Zeit, so können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Der HST GmbH steht dann die Berechnung der bis zum Eintritt der Behinderung entstandenen Kosten, Flugkosten und sonstigen Kosten, sowie der Kosten für den Rückflug zum Standort des Hubschraubers zu. Andere gegenseitige Ansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

§ 6 Gerichtsstand

6.1. Die HST GmbH ist berechtigt, alle Aufträge nach eigenem Ermessen mit eigenem oder angemietetem Luftgerät und Luftfahrtpersonal durchzuführen. Die Wahl des Einsatzgerätes steht der HST GmbH frei. Die HST GmbH ist auch berechtigt, die Aufträge an Subunternehmer auch im Namen und Auftrag des Auftraggebers weiterzugeben. 6.2. Der Besteller darf seine Rechte, gleich welcher Art, nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, die HST GmbH hat dem Übertrag schriftlich zugestimmt. 6.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechselklagen ist Erfurt. HST GmbH ist auch berechtigt, bei dem Gericht zu klagen, das für den Sitz des Bestellers zuständig ist. 6.4. Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Einsatz- und Geschäftsbedingungen bleiben abgeschlossene Verträge gültig. Die durch den Wegfall der unwirksamen Bestimmungen entstehenden Lücken sind nach dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages auszufüllen. 6.5. In allen Fällen gelten die in der Deutschen Gesetzgebung vorgesehenen Haftungsbeträge als Höchstgrenzen einer Haftung von HST GmbH und des von der HST GmbH eingesetzten Personals, es sei denn, andere relevante internationale Abkommen sehen andere Haftungsgrenzen vor. 6.6. Bei Passagierflügen, auch bei Rundflugveranstaltungen, kommt ein Transportanspruch nur zustande, wenn ein Flugticket von der HST GmbH vorgelegt oder erworben wird. Andere Tickets (Lose etc.) dürfen nur mit Zustimmung von der HST GmbH ausgegeben werden. Der Auftraggeber oder Ausgeber anderer Tickets haftet der HST GmbH für Flüge, die aufgrund solcher Tickets durchgeführt wurden. 6.7. Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 6.8. Alle Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst an den Empfänger oder Käufer über, wenn die HST GmbH den Eigentumsübergang schriftlich bestätigt hat oder die Ware in voller Höhe bezahlt ist.

§ 7 Zahlung und Lieferung

7.1.Die bestellten Produkte können per Rechnung oder Vorkasse bezahlt werden. Haben Sie sich für einen Versand per Rechnung entschieden, so wird Ihre Bestellung sofort an den Versand weitergeleitet. Das Zahlungsziel bei Vorkasse beträgt 14 Tage ab dem Tag der Bestellung. Der Versand erfolgt nach Eingang des Kaufpreises. 7.2.Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Person und Adresse. Je nach gewählter Versandart erfolgt die Auslieferung innerhalb von 1-7 Tagen. Die Lieferfrist ist unverbindlich. Lieferfristen können sich bei Streik und Fälle höherer Gewalt verlängern. Das gleiche gilt bei Nichterfüllung etwaiger Mitwirkungspflichten. Schadenersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn die HST GmbH hat Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verschulden. 7.3. Bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen übernimmt HST GmbH keine Haftung für eine möglicherweise unrechtmäßige Einlösung des Gutscheines.

§ 8 Verfügbarkeit

8.1. Es werden alle Erlebnisse unter der Maßgabe der Verfügbarkeit angeboten. Informationen zur Verfügbarkeit (z.B.: Saison, Region, Ort, Tag) finden Sie in einzelnen Angebotsbeschreibungen. Den endgültigen Termin stimmen Sie mit der HST GmbH ab. Die Buchung beim der HST GmbH ist mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin vorzunehmen. 8.2. Viele Erlebnisse unterliegen Witterungseinflüssen. Auf der HST GmbH -Webseite werden Sie über die Abhängigkeit des jeweiligen Erlebnisses von Witterungsbedingungen informiert. Teilweise ist es notwendig, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme zu erfragen. Sollte die Durchführung eines Erlebnisses auf Grund der Witterungsverhältnisse unmöglich sein, können Sie den Termin zur Teilnahme am Erlebnis direkt beim Veranstalter umbuchen.

§ 9 Ausfall

Sofern bei einem Erlebnis ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und diese am Tag der Teilnahme am Erlebnis nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Erlebnisses auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall behält der Gutschein seine Gültigkeit.

§ 10 Leistungsänderungen

Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Erlebnissen, die nach Kauf des Gutscheines notwendig werden, erfolgen nur soweit sie den Gesamtinhalt und die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht wesentlich beeinträchtigen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Allgemeine Geschäftsbedingungen der HST GmbH, Geschäftsführer: Michael Vogel